Seminare Gesamtprogramm 2026

Arbeitsrecht 5 147 Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleg*innen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses › Aufhebungsvertrag › Ordentliche Kündigung › Außerordentliche Kündigung › Besonderer Kündigungsschutz › Befristung von Arbeitsverhältnissen › Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses › Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) Voraussetzung Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“ Die Termine finden Sie auf der folgenden Seite. i ARBEITS RECHTS TAGE 2026 Fachkonferenz zu arbeitsrechtlichen Entwicklungen 21.09.–23.09.2026 | Erfurt | www.verdi-bub.de/arbeitsrechtstage

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