Schwerbehindertenvertretung 8 216 SBV plus: Arbeits- und Sozialrecht für Schwerbehindertenvertretungen Die Inklusion von Menschen mit Behinderung bzw. ihnen Gleichgestellten erfordert nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für die Betroffenen gelten auch besondere rechtliche Regelungen. In diesem Seminar werden die arbeitsrechtlichen Bedingungen behandelt, die für diesen Personenkreis und ihre Vertretung im Betrieb, die Schwerbehindertenvertretung, wichtig sind. Das Schwerbehindertenrecht im SGB IX hat weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht – und umgekehrt. Hierauf muss die Schwerbehindertenvertretung sachgerecht reagieren können. Im Seminar werden daher die wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften ebenso vermittelt wie die aktuelle Rechtsprechung. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Begriffsklärung: Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte › Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung › Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung: Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG, Versetzungen › Rechtsgrundlagen, z.B. in Bezug auf Einstellung, Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit › Der besondere Kündigungsschutz (u.a. Stellung der SBV, Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt) › Überblick: Sozialrechtsverfahren Zielgruppe Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) Voraussetzung Besuch des SBV-Grundseminars › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 08.06.– 12.06.2026 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS22-2606081 Seminargebühr 1.290,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/4006
RkJQdWJsaXNoZXIy NjAxNTI=