Mitarbeitervertretung 9 228 Mitarbeitervertretungsgesetz: Organisatorische und soziale Angelegenheiten (MAV 3) Unser Seminar vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele, wie die Mitarbeitervertretung ihre Rechte optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Die Mitarbeitervertretung muss in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder bei der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden zustimmen. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Verfahren und Ablauf der Mitbestimmung › Unterschiede zwischen uneingeschränkter und eingeschränkter Mitbestimmung › Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung › Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung der Mitarbeitervertretung › Grundsätze von Dienstvereinbarungen (Inhalte, Zustandekommen usw.) › Kirchengericht: Zuständigkeit und Verfahren Zielgruppe Mitarbeitervertretung (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) Voraussetzung Besuch des MAV-Grundseminars › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 23.11.– 26.11.2026 Mosbach | ver.di-Bildungszentrum 1500-2611232 Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3724 Newsletter www.verdi-bub.de/newsletter
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