Arbeits- und Gesundheitsschutz 14 292 Betriebliches Suchtmanagement und betriebliche Suchtprävention – zwischen Pflicht und Kür Wir leben in einer schnelllebigen Welt mit hohen Anforderungen im Privat- und Berufsleben. Häufig wird versucht, dies durch riskanten Konsum von Rausch-/Suchtmitteln (Medikamente, Drogen, Alkohol) und anderen Verhaltenssüchten zu kompensieren, um das emotionale Gleichgewicht und die Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wieder zu erlangen. In der Arbeitswelt ist das Thema „Sucht“ in seinen unterschiedlichen Ausprägungen nach wie vor ein häufiges und ernst zu nehmendes Problem. Von Suchtmittelmissbrauch betroffene Beschäftigte gefährden sich und andere im Arbeitsalltag. Neben einem erhöhten Unfallrisiko verschlechtert Suchtmittelmissbrauch die Gesundheit, die geforderte Arbeitsleistung und ist häufig Ursache für erhöhte Fehlzeiten. Alle Betroffenen, ihre Kolleg*innen, die Interessenvertretungen und auch die Führungskräfte stehen vor großen Herausforderungen. Wie geht man mit ersten Verdachtsmomenten und Verhaltensauffälligkeiten um? Welche arbeits- und haftungsrechtlichen Aspekte sind zu beachten? Wie können Rahmenbedingungen gestaltet werden, die den Betroffenen echte Hilfe bieten und die Belange des Betriebes/der Dienststelle berücksichtigen? Welche rechtlichen Möglichkeiten und Beteiligungsrechte haben die gesetzlichen Interessenvertretungen, um die Einführung eines gesundheitsfördernden Suchtmanagements und betrieblicher Suchtprävention zu erreichen? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes? Diese und weitere Themen werden unter Einbeziehung der neuen Regelungen aus dem Cannabiskonsumgesetz Gegenstand des Seminars sein. Darüber hinaus werden Ziele, Strategien und mögliche Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung erarbeitet. Zielgruppe Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) Voraussetzung Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 24.08.– 28.08.2026 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS12-2608242 Seminargebühr 1.490,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3515
RkJQdWJsaXNoZXIy NjAxNTI=