www.verdi-bub.de | Fon 0211 9046-0 | info@verdi-bub.de Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 379 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung bayerischer tarifvertraglicher Regelungen Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Tarifvertragliche Regelungen in Bayern werden überblicksartig berücksichtigt, z.B. jene zur Eingruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten. Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) Voraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 12.10.– 16.10.2026 Neumarkt | Hotel Schönblick 1800-2610121 Seminargebühr 1.390,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/4239
RkJQdWJsaXNoZXIy NjAxNTI=