Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 386 TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht – aktive Mitbestimmung durchsetzen Die Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Eingruppierung nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst dient u.a. der Kontrolle einer tarifkonformen Eingruppierung der Beschäftigten. Die Interessenvertretung hat im Rahmen der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte die Aufgabe, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber tarifkonform eingruppiert hat. Ist dies nicht der Fall, kann die gesetzliche Interessenvertretung die Zustimmung verweigern. Das Seminar ruft die wesentlichen tarif- und beteiligungsrechtlichen Grundlagen in Erinnerung und stellt den Ablauf des Beteiligungsverfahrens und die Möglichkeiten der Durchsetzung einer tarifkonformen Eingruppierung vor. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird das Verfassen von Zustimmungsverweigerungen geübt. Zielgruppe Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 15.06.– 17.06.2026 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS19-2606152 Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3907
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