www.verdi-bub.de | Fon 0211 9046-0 | info@verdi-bub.de Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 389 TVöD-/TV-L-Aufbau: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG Der TVöD enthält eine Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung und für die Sonderformen der Arbeit (wie z.B. Rufbereitschaft). Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen und über die Voraussetzungen für eine tarifkonforme Umsetzung von Rufbereitschaft. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Rufbereitschaft und Einhaltung der Ruhezeit kennen sowie die konkreten Regelungen nach TVöD und Arbeitszeitgesetz. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretung und die Gestaltung einer möglichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Gestaltung von Rufbereitschaftsdiensten › Regelungsbedarf bei der Rufbereitschaft – Mitbestimmungsgrundlagen › Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers, Einfluss auf die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung › Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit, Auswirkungen auf die „allgemeine“ Arbeitszeitgestaltung › Auswirkungen von Rufbereitschaft auf die Einhaltung der Ruhezeit Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 11.05.– 13.05.2026 Leipzig | Marriott Hotel AS19-2605111 04.11.– 06.11.2026 Köln | Mercure Hotel West AS19-2611042 Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3787
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