Betriebsverfassungsrecht 2 48 Behinderung der Betriebsratsarbeit Wo beginnt sie, und was kann man dagegen tun? Das Betriebsverfassungsgesetz enthält klare Regelungen, wie die Interessenvertretung der Beschäftigten durch den Betriebsrat und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber funktionieren sollen. Die Realität sieht leider oft anders aus: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Regeln, es kommt zu Konflikten, der Betriebsrat oder einzelne Mitglieder werden in der Betriebsratsarbeit behindert oder sogar systematisch bekämpft. Im Seminar erfahren Sie, wann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit beginnt bzw. vorliegt und welche rechtlichen und strategischen Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen die Behinderung Ihrer Arbeit oder die einzelner Betriebsratsmitglieder zu wehren. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Wann liegt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor? › Formen und Methoden der Behinderung des Betriebsratsgremiums bzw. einzelner Mitglieder › Union Busting als Instrument der Behinderung der Betriebsratsarbeit – Akteur*innen und deren Methoden › Verbot der Behinderung des Betriebsrats nach dem BetrVG: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, Behinderungsverbot › Strategien, Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG (z.B. Unterlassungsansprüche, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten usw.) › Öffentlichkeitsarbeit: Information und Einbeziehung von Belegschaft und Betriebsfremden (mögliche Instrumente und rechtliche Zulässigkeit) Zielgruppe Betriebsrat (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 11.05.– 13.05.2026 Mosbach | ver.di-Bildungszentrum AS02-2605111 30.09.– 02.10.2026 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS02-2609301 Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3777
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