Betriebsverfassungsrecht 2 80 Freistellung zum Seminarbesuch Alles, was Betriebsratsmitglieder wissen müssen Wie funktioniert die Freistellung zu arbeitgeberfinanzierten Seminaren? Was ist die richtige Vorgehensweise, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt? Seien Sie dabei, wenn wir diese und weitere Fragen rund um die Freistellung auf unserem Informationsabend beantworten. Inhalte des Informationsabends: › Die rechtlichen Grundlagen zum Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG › Wie muss ein Betriebsrat vorgehen, um an einem arbeitgeberfinanzierten Seminar teilzunehmen? › Was ist mit Spezialseminaren? Sind auch diese rechtlich erforderlich? › Welche Kosten trägt der Arbeitgeber? › Und wenn der Arbeitgeber mal nicht mitspielt? Wege der Rechtsdurchsetzung Zielgruppe Betriebsrat (zur Freistellung s. Seite 460 ff.) Bemerkungen Diese Infoveranstaltung findet von 18 bis 20 Uhr statt. › PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 07.05.2026 Dortmund | Mercure Hotel Centrum 1400-2605071 21.05.2026 Köln | Maritim Hotel 1400-2605211 11.06.2026 Essen | Garner Hotel – Handelshof 1400-2606111 18.06.2026 Bielefeld | Hotel Bielefelder Hof 1400-2606181 25.06.2026 Düsseldorf | ver.di b+b 1400-2606251 Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3929 Diese Infoveranstaltung ist kostenlos. i
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