Vorsitzende und Stellvertreter*innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher*innen“ Vorsitzende und Stellvertreter*innen der gesetzlichen Interessenvertretung sind die gewählten „Sprecher*innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb des Betriebsrats und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Sie sind aber auch anderweitig gefordert: Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Vorsitzenden der gesetzlichen Interessenvertretung sowie ihrer Stellvertreter*innen. Die Seminarinhalte in Stichworten: › W as dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen tun, was nicht? › W as können Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen „allein“ machen, was nicht? › R echtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter*innen › R echtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium › F ragen von Führung und Arbeitsorganisation › K ommunikation im Gremium Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende des Betriebsrats Voraussetzung Besuch des BR-Grundseminars Seminargebühr 1.590,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Termin | Ort | Nr. 07.09.– 09.09.2026 Willingen 1400-2609072 Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/nw/1654 14 Vorsitzende und Stellvertretungen
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