Seminare für den Handel 2026

www.verdi-bub.de/seminare-handel | Fon 0211 9046-863 | handel@verdi-bub.de Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein BEM durchzuführen. Ziele sind die Gesundheitsprävention, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Das BEM soll alle arbeitsunfähig Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. BEM ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebsrat eine wichtige Aufgabe. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch zur Disposition der betroffenen Beschäftigten. Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des BEM-Verfahrens. Checklisten und beispielhafte Regelungen aus Betriebsvereinbarungen werden vorgestellt, die Struktur und Durchführung eines BEM-Gesprächs wird erläutert. Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referentin Sigrid Britschgi | Fachanwältin für Arbeitsrecht Seminargebühr 1.490,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Termin | Ort | Nr. 02.11.– 06.11.2026 Düsseldorf 1400-2611022 Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/nw/2840 19 Arbeits- und Gesundheitsschutz

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