Beamtenrecht des Landes Baden-Württemberg Beamtenrechtliche Grundlagen, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeit des Personalrats Baden-Württemberg hat ein eigenes Beamtenrecht, das für Landes- und Kommunalbeamt*innen gilt. Mit Ausnahme weniger Regelungen des Statusrechts unterscheidet es sich wesentlich vom Beamtenrecht des Bundes und dem der anderen Bundesländer. Wichtige beamtenrechtliche Entscheidungen, beispielsweise zur Berücksichtigung von Erfahrung bei der Besoldung oder zu laufbahnrechtlichen Aufstiegen, werden dezentral in den Dienststellen getroffen. Um eine effektive Interessenvertretung vor Ort zu gewährleisten, muss der Personalrat mindestens über Grundkenntnisse des Beamtenrechts (Status-, Laufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilferecht etc.) verfügen. Im Seminar werden die beamtenrechtlichen Grundlagen für die Personalratsarbeit sowie die Handlungsmöglichkeiten des Personalrats vermittelt. Zielgruppe Personalrat Voraussetzung Besuch des Grundseminars „LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht“ Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Termin | Ort | Nr. 07.12.– 09.12.2026 Mannheim 1902-2612072 Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/1720 12 Beamtenrecht
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