DATENSCHUTZERKLÄRUNG / REISEKOSTEN-REGELUNG • dies für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, z.B. in der Zusammenarbeit mit den ver.di-Bildungszentren; • Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben; • die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben. Ihre Rechte Sie haben folgende Rechte, um Ihre personenbezogenen Daten uns gegenüber zu schützen: • Recht auf Auskunft • Recht auf Berichtigung oder Löschung • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung • Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben zudem das Recht, sich bei der Berliner Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Widerspruchsrecht für die Datenverarbeitung Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen. Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Wir werden dann eine individuelle Interessenabwägung vornehmen und gegebenenfalls unsere Verarbeitung fortführen, einschränken oder unterlassen. Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder Datenanalyse jederzeit widersprechen. Hierzu genügt eine E-Mail an: bildung@verdi-gpb.de. Aktualität Diese Datenschutzerklärung berücksichtigt die Neuerungen, die sich durch die DSGVO und das neue BDSG (n.F.) ergeben haben und hat den Stand Juni 2025. Reisekosten-Regelung Soweit Reisekosten nicht vom Arbeitgeber oder dritter Seite getragen werden, erhalten ver.di-Mitglieder einen Zuschuss zu ihren Reisekosten. Die Erstattung erfolgt unbar. Unabhängig vom Transportmittel wird eine Reisekostenpauschale von 0,20 € pro Straßen-Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke bis zu einer Höhe von maximal 135,– € gezahlt. Führt diese pauschalierte Reisekostenabrechnung aufgrund von geringem Einkommen zu besonderen Härten, können nach vorheriger Verständigung mit dem Bildungszentrum die Kosten der Deutschen Bahn (2. Klasse; günstigste Variante) erstattet werden. Kolleg*innen, deren Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt ist, erhalten zudem die tatsächlich angefallenen Taxikosten, wenn diese für den Transfer zum Bahnhof notwendig und verhältnismäßig waren und vom Bildungszentrum kein Bahnhofstransfer für die An- und Abreise organisiert werden konnte. Die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs zur Seminaranreise geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Kinderbetreuung Bei Bedarf kann für ver.di-Mitglieder bei Bildungsurlaubsseminaren für Kinder von 3 bis 12 Jahren tagsüber eine Kinderbetreuung organisiert werden. Diesen Bedarf bitte spätestens mit der Einladung zum Seminar beim Bildungs- zentrum anmelden. Alternativ kann gerne auch eine Kinderbetreuungsperson aus dem persönlichen Umfeld mitgebracht werden – Mitteilung bitte mit der Anmeldung. ver.di übernimmt dann deren*dessen Unterbringungs- und Verpflegungskosten. 109 >> INHALTSVERZEICHNIS
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