FRAUEN UND GLEICHSTELLUNG FÜR ALLE BEREICHE #MeToo – Betrieblicher Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Schutzpflichten des Arbeitgebers und Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung Die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die MeToo-Debatte führen auch in der Arbeitswelt zu einer verstärkten Diskussion über das Ausmaß von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Betroffen sind Beschäftigte jeglichen Alters und Geschlechts. Vorbeugende Schutzmaßnahmen sind auch im betrieblichen Umfeld notwendig. Im Seminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Sexuelle Belästigung und Gewalt – was ist das, und was gehört dazu? Welche Formen und Ursachen gibt es? Was können Betroffene tun? Welche Pflichten und Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber, welche Aufgaben hat die betriebliche Interessenvertretung? Welche betrieblichen Präventionsstrategien und Schutzmaßnahmen gibt es? Die Seminarinhalte in Stichworten: x Sexuelle Belästigung: Definition, Häufigkeit und Verbreitung x Überblick: Sexualstrafrecht und Gewaltschutzgesetz – Auswirkungen auf das Arbeitsrecht x Die Regelungen des AGG, bezogen auf den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz x Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers im Rahmen des AGG und der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes x Praxisbeispiele zu möglichen betrieblichen Präventionsstrategien in Bezug auf null Toleranz gegenüber sexueller Belästigung x Umgang mit Betroffenen, Verhalten in Gesprächen x Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Seminargebühr 1.090,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Brannenburg: 419,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, JAV, MAV und SBV sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX verdi-bub.de/2563 Termin 14.09.2026 – 16.09.2026 Brannenburg AS18-2609141 54 >> INHALTSVERZEICHNIS
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