HOCHSCHULE UND FORSCHUNG Rechtliche Rahmenbedingungen für Interessenvertretungen der studentischen Beschäftigten Rechtsgrundlagen und Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Personalrat Ohne die Arbeit der studentischen Beschäftigten könnten die Universitäten und Hochschulen den Lehr- und Forschungsbetrieb sowie die Arbeit in der Verwaltung oder in den Bibliotheken nicht aufrechterhalten. Einige Landespersonalvertretungsgesetze sehen inzwischen Beauftragte bzw. Assistenz-/Hilfskräfteräte vor, die die Interessen der studentischen Beschäftigten gegenüber der Hochschulleitung und mit dem Personalrat vertreten. Im Seminar werden die personalvertretungsrechtlichen Grundlagen für die Vertretungen der studentischen Beschäftigten vorgestellt. Welche Aufgaben und Rechte haben studentische Beschäftigte im Personalrat? Was bedeutet Teilnahme-, Antrags-, Rede- oder gar Stimmrecht im Personalrat? Was muss der Per- sonalrat bei seiner Geschäftsführung und bei der Ausübung der Beteiligungsrechte nach den Landespersonalvertretungsgesetzen beachten? Neben den rechtlichen Aspekten soll es in dem Seminar auch darum gehen, wie eine Vernetzung der jeweiligen Assistenz-/Hilfskräfte universitäts- und hochschulübergreifend im Rahmen der gesetzlichen Regelungen organisiert werden kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Aufgaben und Rechte der studentischen Beschäftigten im Personalrat x Teilnahme-, Antrags-, Rede- und Stimmrecht im Personalrat in Angelegenheiten der studentischen Beschäftigten x Besondere Pflichten des Personalrats bei seiner Geschäfts- führung und bei der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte nach den Landespersonalvertretungsgesetzen im Zusammenhang mit studentischen Beschäftigten Termin 24.09.2026 – 26.09.2026 Saalfeld AS63-2609241 Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld: 425,00 € Zielgruppe Angesprochen sind PR Freistellung § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG verdi-bub.de/4712 NEU! 61 >> INHALTSVERZEICHNIS
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