Stichwort: Bildungsurlaub Zusätzlich zum Jahresurlaub noch (Bildungs-)Urlaub?! Gesetzlich gesicherter Anspruch für Arbeitnehmer*innen und i. d. R. auch Auszubildende: x auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber x für in der Regel 5 Tage pro Jahr x zum Besuch von anerkannten (Bildungsurlaubs-)Seminaren Voraussetzung ist ein im Bundesland (Arbeitsstätte) geltendes Bildungsurlaubsgesetz Zurzeit gibt’s Bildungsurlaubsgesetze in: x Baden-Württemberg x Berlin x Brandenburg x Bremen x Hamburg x Hessen x Mecklenburg-Vorpommern x Niedersachsen x Nordrhein-Westfalen x Rheinland-Pfalz x Saarland x Sachsen-Anhalt x Schleswig-Holstein x Thüringen Aktuell nicht in Bayern und Sachsen Die Seminarkosten für ver.di-Mitglieder trägt in der Regel der Veranstalter, hier ver.di Stichwort: (gesetzliche) Interessenvertretung Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, LPersVG analog Zur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit erforderliche Seminare Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den Arbeitgeber Sämtliche Seminarkosten trägt der Arbeitgeber Freistellung nach § 37 Abs. 7 BetrVG, § 54 Abs. 2 BPersVG, LPersVG analog Z ur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit geeignete und anerkannte Seminare Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den Arbeitgeber Die Seminarkosten trägt in der Regel der Veranstalter, hier ver.di (MEHR) ZEIT FÜR SEMINARE Details und weitere Freistellungsmöglichkeiten: bildungsportal.verdi.de (FAQ) >> INHALTSVERZEICHNIS 5
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