Seminare für Interessenvertretungen 2026 / Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

BEHINDERTENHILFE, TEILHABE- UND INKLUSIONSDIENSTE Mitbestimmung in ambulanten Betrieben – mobile Arbeit in der Pflege, in Teilhabe- und Inklusionsdiensten Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in dezentralen Betrieben Der berufliche Alltag im ambulanten Bereich unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Arbeit in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Die Beschäftigten arbeiten überwiegend allein, oftmals bei Klient*innen und Patient*innen in privater Umgebung oder auch in anderen Einrichtungen, die nicht zum eigenen Betrieb gehören. Dabei sind sie meist unterwegs und benötigen deshalb andere Regelungen als unter stationären oder teilstationären Bedingungen. Zudem ist es für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen im ambulanten Bereich schwieriger, mit den Beschäftigten in Kontakt zu bleiben. Dieses Seminar richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen, deren Kolleg*innen unter den oben genannten Bedingungen arbeiten. Wir beleuchten die Rechtslage im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten. Aus der Vielzahl an Themen, die sich durch ambulante Arbeit ergeben, nehmen wir Arbeitswege, Arbeitsorte und Arbeitszeitfragen konkret in den Blick. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Überblick über rechtlich relevante Themen bei mobiler Arbeit x Beteiligungsrechte (exemplarisch dargestellt am Beispiel eines Betriebsrats) und taktische Vorgehensweise bei den Themen: – Alles rund um Arbeitswege, Mobilität und Arbeits- und Pausenorte – Ambulantisierung und Gesundheitsschutz im Privathaushalt – z.B. schwere Lasten, mangelnde Hygiene – Arbeitszeitfragen bei mobiler Arbeit/Einsätzen im Privathaushalt – z.B. Fahrzeiten, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit, Pausen Termin 08.06.2026 – 10.06.2026 Gladenbach AS63-2606082 Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Gladenbach: 491,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und SBV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX verdi-bub.de/4775 NEU! 71 >> INHALTSVERZEICHNIS

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