Seminare für Interessenvertretungen 2026 / Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

WIRTSCHAFTSAUS- SCHUSS/AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele. Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über Rechte, Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die »Arbeitnehmer*innenbank«, um Strukturveränderungen in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können. Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch den Referenten in Anspruch genommen werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze x Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer Aufsichtsrat einer GmbH x Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder x Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz und Publizität, Corporate-Governance-Kodex) x Haftung der Aufsichtsratsmitglieder x Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen – ein erster Überblick x Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld: 428,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR in Aufsichtsräten auf gesetzlicher und fakul- tativer Grundlage Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB verdi-bub.de/2791 Termin 15.04.2026 – 17.04.2026 Bielefeld-Sennestadt AS63-2604151 >> INHALTSVERZEICHNIS 86

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