www.verdi-bub.de/verkehr | Fon 0211 9046-870 | verkehr@verdi-bub.de TV-N-Aufbau: Eingruppierungsrecht Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-N und der Entgeltordnung Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind im Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) der Bundesländer geregelt. Betriebs- und Personalräte bestimmen bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags, insbesondere der Regelungen zur Eingruppierung, sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen um; Begriffe sowie Definitionen zum Eingruppierungsrecht werden vorgestellt und erläutert. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus erfolgt ein Überblick über Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-N. Weitere Inhalte des Seminars sind die Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Umgruppierung. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Rechtsgrundlagen für eine gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-N › Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung › Darstellung: Akteure der Eingruppierung › Aufbau und Struktur der Anlage zur Eingruppierung › Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung › B eteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat Dieses Seminar bieten wir gerne auf Anfrage der Landesfachgruppen oder einzelner Gremien (Betriebs-/Personalräte) an. Bitte wende dich an uns. 11 Tarifvertragliche Grundlagen des Personennahverkehrs
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