Personalvertretungsrecht 4 106 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen nach PersVG Berlin und PersVG Brandenburg Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung: Mit ihrer Hilfe kann der Personalrat die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle aktiv mitgestalten. Eine Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und den Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar wird anhand der exemplarischen Bearbeitung einer Dienstvereinbarung – von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung – auf alle anstehenden Fragen eingegangen (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Die Seminarinhalte in Stichworten: › Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung › Regelungsgegenstand und Geltungsbereich › Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung › Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats › Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung › Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle › Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht Zielgruppe Personalrat (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) Voraussetzung Besuch des PR-Grundseminars ›PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 10.03.–12.03.2027 Berlin | ver.di b+b | Ohne Übernachtung. 1300-2703101 27.09.–29.09.2027 Berlin | ver.di b+b | Ohne Übernachtung. 1300-2709271 Seminargebühr 1.190,00 € | Die Tagungsstättenkosten sind bereits in der Seminargebühr enthalten. www.verdi-bub.de/4920 Neu
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