Arbeitsrecht 5 133 www.verdi-bub.de | Fon 0211 9046-0 | info@verdi-bub.de Umfang des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers Grundlagen und Auswirkungen der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer*innen werden in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenommen werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts › Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die Interessenvertretung › Direktionsrecht und Änderungskündigung › Auswirkungen von Mitbestimmung und betrieblichen Regelungen auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) Voraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars ›PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 12.04.–14.04.2027 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS08-2704121 20.10.–22.10.2027 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS08-2710201 Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. www.verdi-bub.de/2085
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