236 Arbeits- und Gesundheitsschutz 14 Desk Sharing: Rechtliche Voraussetzungen und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Bei Desk Sharing teilen sich mehrere Arbeitnehmer*innen einen Schreibtisch bzw. einen Arbeitsplatz. Diese Arbeitsform gewinnt immer mehr an Bedeutung, denn die Digitalisierung ermöglicht die Arbeit an wechselnden Orten und macht eine feste Bindung an einen Arbeitsplatz oder standardisierte Arbeitszeiten überflüssig. Verbunden mit der Einführung von Desk Sharing ist häufig das Ziel, individuell eingerichtete Einzelarbeitsplätze zu reduzieren. Notwendigerweise müssen auch Buchungssysteme vorgehalten werden, um Beschäftigten das Einbuchen an einen Arbeitsplatz von unterwegs zu ermöglichen. Neue IT-Module werden eingesetzt, Open- oder Multi-Space-Büros verursachen Belastungen, z.B. aufgrund des hohen Geräuschpegels. Notwendig ist auch eine Clean-Desk-Policy, welche die Arbeitnehmer*innen verpflichtet, den Arbeitsplatz vor dem Verlassen des Büros für andere nutzbar zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Überblick: Für Desk Sharing relevante Vorschriften und Schutzregelungen › Arbeits- und Einsatzformen, Definitionen (zugewiesene Tische oder Team-/Gruppenbereiche), Open Space, Multi Space, Clean-Desk-Policy usw. › Umfang des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers bei der Einführung und Anordnung von Desk Sharing (Frage der Versetzung der Beschäftigten) › Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (u.a. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Pflichten des Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz vor zusätzlicher Belastung der Beschäftigten) › Auswirkungen auf die Arbeit im Homeoffice, auf mobile oder Telearbeit › Einführung von Desk Sharing als Änderung der Arbeitsorganisation, Betriebsänderung › Beteiligungs- und Beratungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung (u.a. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten, Fragen bei Maßnahmen zum Gesundheits- und Datenschutz, der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Einführung neuer Arbeitsmethoden usw.) › Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Zielgruppe Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 412 ff.)
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