Seminarprogramm 2027

244 Arbeits- und Gesundheitsschutz 14 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein BEM durchzuführen. Ziele sind die Gesundheitsprävention, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Das BEM soll alle arbeitsunfähig Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. BEM ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch zur Disposition der betroffenen Beschäftigten. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Ziele, Rechtsgrundlagen, Definitionen des BEM und verbindliche Verfahrensregeln der Arbeitsgerichtsbarkeit für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) › Das BEM als Teil der Gesundheitsförderung im Betrieb › Schritte, Ablauf des Verfahrens und betriebliche Umsetzung › BEM-Daten verarbeiten: Schutz der Beschäftigten vor Datenmissbrauch sicherstellen › Aufgaben und Rollen der an der Durchführung des Verfahrens Beteiligten › Folgen eines unterlassenen BEM-Verfahrens für den Arbeitgeber (aktuelle Rechtsprechung zu den Folgen eines Verstoßes gegen § 167 Abs. 2 SGB IX) › Unterstützung der BEM-Verfahren und -Maßnahmen durch externe Kooperationspartner*innen › Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Zielgruppe Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) ›PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 25.01.–29.01.2027 Gladenbach | ver.di-Bildungszentrum AS12-2701252 22.02.–26.02.2027 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS12-2702222 26.04.–30.04.2027 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS12-2704261 10.05.–14.05.2027 Erfurt | LEGERE HOTEL AS12-2705102 21.06.–25.06.2027 Berlin-Wannsee | ver.di-Bildungszentrum AS12-2706212 13.09.–17.09.2027 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS12-2709132 04.10.–08.10.2027 Reutlingen | City Hotel Fortuna AS12-2710043 11.10.–15.10.2027 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS12-2710112 25.10.–29.10.2027 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS12-2710253 22.11.–26.11.2027 Bielefeld-Sennestadt | ver.di-Bildungszentrum AS12-2711223 Seminargebühr 1.490,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. www.verdi-bub.de/2840

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