266 Arbeitsorganisation 15 SächsPersVG spezial: Die Sitzungsniederschrift In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift gemäß § 42 SächsPersVG behandelt. Über jede Sitzung des Personalausschusses ist ein Protokoll zu führen. Dieses dient u.a. der Dokumentation und Sicherung der vom Personalrat gefassten Beschlüsse. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient die Niederschrift als Beweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an Inhalt, Form und Anfertigung einer ordnungsgemäßen Sitzungsniederschrift gemäß SächsPersVG. Darüber hinaus wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Sitzungsniederschrift gegeben. Aufbauend und vertiefend kann das Seminar „Wer macht das Protokoll?“ besucht werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Ziel und Zweck der Niederschrift nach SächsPersVG › Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Niederschrift nach § 42 SächsPersVG › Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift? Zielgruppe Personalrat (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) Voraussetzung Besuch des PR-Grundseminars ›PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 03.05.2027 Dresden | Dresdner Volkshaus | Ohne Übernachtung. 1700-2705031 30.09.2027 Leipzig | Victor’s Residenz Hotel 1700-2709301 Seminargebühr 390,00 € | Die Tagungsstättenkosten sind bereits in der Seminargebühr enthalten. www.verdi-bub.de/4726
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