350 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung bayerischer tarifvertraglicher Regelungen Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA sowie der Entgeltordnung. Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder wirken bei Einstellungen und Eingruppierungen mit und haben Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zum Aufbau und zur Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Behandelt wird der Umgang mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen, ebenso das Verständnis spezieller Eingruppierungsfragen und die Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis. Erläutert werden außerdem Aufbau, Struktur und Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Ergänzend werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats dargestellt. Tarifvertragliche Regelungen in Bayern werden überblicksartig berücksichtigt, z.B. jene zur Eingruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten. Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) Voraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars ›PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 18.10.–22.10.2027 Neumarkt | Tagungs- und Seminarhotel Schönblick 1800-2710183 Seminargebühr 1.390,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. www.verdi-bub.de/4239
RkJQdWJsaXNoZXIy MzUxMjQ0OA==