Seminarprogramm 2027

360 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 TVöD-/TV-L-Aufbau: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Der TVöD enthält eine Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung sowie für Sonderformen der Arbeit, etwa die Rufbereitschaft. Neben einer Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen und über die Voraussetzungen für eine tarifkonforme Umsetzung von Rufbereitschaft. Vermittelt werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Rufbereitschaft und zur Einhaltung der Ruhezeiten sowie die konkreten Regelungen nach TVöD und Arbeitszeitgesetz. Im Fokus stehen dabei die Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung sowie die Gestaltungsmöglichkeiten einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Gestaltung von Rufbereitschaftsdiensten › Regelungsbedarf bei der Rufbereitschaft – Mitbestimmungsgrundlagen › Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers, Einfluss auf die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung › Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit, Auswirkungen auf die „allgemeine“ Arbeitszeitgestaltung › Auswirkungen von Rufbereitschaft auf die Einhaltung der Ruhezeit Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) ›PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 01.12.–03.12.2027 Erfurt | Mercure Hotel Erfurt Altstadt AS19-2712012 Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. www.verdi-bub.de/3787

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