Betriebsverfassungsrecht 2 49 www.verdi-bub.de | Fon 0211 9046-0 | info@verdi-bub.de Behinderung der Betriebsratsarbeit Wo beginnt sie, und was kann man dagegen tun? Das Betriebsverfassungsgesetz enthält klare Regelungen, wie die Interessenvertretung der Beschäftigten durch den Betriebsrat und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber funktionieren sollen. Die Realität sieht leider oft anders aus: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Regeln, es kommt zu Konflikten, der Betriebsrat oder einzelne Mitglieder werden in der Betriebsratsarbeit behindert oder sogar systematisch bekämpft. Im Seminar wird vermittelt, wann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit beginnt bzw. vorliegt und welche rechtlichen sowie strategischen Möglichkeiten bestehen, um sich gegen die Behinderung der Arbeit oder die Behinderung einzelner Betriebsratsmitglieder zu wehren. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Wann liegt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor? › Formen und Methoden der Behinderung des Betriebsratsgremiums bzw. einzelner Mitglieder › Union Busting als Instrument der Behinderung der Betriebsratsarbeit – Akteur*innen und deren Methoden › Verbot der Behinderung des Betriebsrats nach dem BetrVG: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, Behinderungsverbot › Strategien, Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG (z.B. Unterlassungsansprüche, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten usw.) › Öffentlichkeitsarbeit: Information und Einbeziehung von Belegschaft und Betriebsfremden (mögliche Instrumente und rechtliche Zulässigkeit) Zielgruppe Betriebsrat (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) ›PRÄSENZ-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 10.05.–12.05.2027 Mosbach | ver.di-Bildungszentrum AS02-2705101 04.10.–06.10.2027 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS02-2710042 Seminargebühr 1.090,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. www.verdi-bub.de/3777
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