114 Personalvertretungsrecht 4 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle. Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Die Seminarinhalte in Stichworten: › Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung › Regelungsgegenstand und Geltungsbereich › Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung › Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats › Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung › Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle › Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht Termin | Ort | Nr. 12.06.– 14.06.2024 Mosbach | ver.di-Bildungszentrum AS04-2406121 Zielgruppe Personalrat (zur Freistellung s. Seite 441 ff.) Seminargebühr 990,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung Besuch des PR-Grundseminars Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3197
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