220 Aufsichtsrat 11 Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung hohe Anforderungen – so etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die Seminarinhalte in Stichworten: › Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze › Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz › Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder › Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung › Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen › Informationen für die Belegschaft, den Betriebsrat und die Gewerkschaft › Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen Termin | Ort | Nr. 11.03.– 14.03.2024 Mannheim | Best Western Plus Delta Park Hotel AS30-2403111 Zielgruppe Betriebsrat (zur Freistellung s. Seite 441 ff.) Seminargebühr 1.390,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/2240 Konferenzen und Tagungen www.verdi-bub.de/konferenzen
RkJQdWJsaXNoZXIy NjAxNTI=