www.verdi-bub.de | Fon 0211 9046-0 | info@verdi-bub.de 247 Arbeits- und Gesundheitsschutz 13 Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/2840 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Ziel des BEM ist die Gesundheitsprävention, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes der betroffenen Beschäftigten. Das BEM soll alle arbeitsunfähig Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch zur Disposition der betroffenen Beschäftigten. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat in den letzten Jahren verbindliche Verfahrenspflichten zur Umsetzung des BEM, zu Anforderungen an den Schutz der personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der betroffenen Beschäftigten und zum Beteiligungsumfang der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt. Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen, Bestandteile und Abläufe des BEMVerfahrens sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und den Erhalt des Arbeitsplatzes der beteiligten Beschäftigten. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und eine mögliche Struktur und Durchführung eines BEM-Gesprächs wird erläutert. Termin | Ort | Nr. 22.01.– 26.01.2024 Gladenbach | ver.di-Bildungszentrum AS12-2401221 18.03.– 22.03.2024 Berlin-Wannsee | ver.di-Bildungszentrum AS12-2403181 22.04.– 26.04.2024 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS12-2404222 13.05.– 17.05.2024 Berlin-Wannsee | ver.di-Bildungszentrum AS12-2405133 08.07.– 12.07.2024 Saalfeld | ver.di-Bildungszentrum AS12-2407081 19.08.– 23.08.2024 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS12-2408191 16.09.– 20.09.2024 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS12-2409162 07.10.– 11.10.2024 Berlin-Wannsee | ver.di-Bildungszentrum AS12-2410072 18.11.– 22.11.2024 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS12-2411181 25.11.– 29.11.2024 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS12-2411254 16.12.– 20.12.2024 Bielefeld-Sennestadt | ver.di-Bildungszentrum AS12-2412161 Zielgruppe Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 441 ff.) Seminargebühr 1.490,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage.
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