374 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Termin | Ort | Nr. 08.04.– 12.04.2024 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS19-2404082 04.11.– 08.11.2024 Saalfeld | ver.di-Bildungszentrum AS19-2411044 Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 441 ff.) Seminargebühr 1.290,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3186 Bildungs- planer www.verdi-bub.de/bildungsplaner
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