382 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 TVöD/TV-L-Aufbau: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG Der TVöD enthält eine Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung und für die Sonderformen der Arbeit (wie z.B. Rufbereitschaft). Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen und über die Voraussetzungen für eine tarifkonforme Umsetzung von Rufbereitschaft. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Rufbereitschaft und Einhaltung der Ruhezeit kennen sowie die konkreten Regelungen nach TVöD und Arbeitszeitgesetz. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretung und die Gestaltung einer möglichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Gestaltung von Rufbereitschaftsdiensten › Regelungsbedarf bei der Rufbereitschaft – Mitbestimmungsgrundlagen › Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers; Einfluss auf die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung › Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit; Auswirkungen auf die „allgemeine“ Arbeitszeitgestaltung › Auswirkungen von Rufbereitschaft auf die Einhaltung der Ruhezeit Termin | Ort | Nr. 22.05.– 24.05.2024 Bad Soden-Salmünster | Kress Hotel AS19-2405221 04.11.– 06.11.2024 Leipzig | H4 Hotel AS19-2411043 Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 441 ff.) Seminargebühr 990,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3787
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