Seminare Gesamtprogramm 2025

Digitalisierung und Datenschutz 18 324 Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/4403 Künstliche Intelligenz Mitbestimmungsrechte und Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung Künstliche Intelligenz entfaltet in der Arbeitswelt eine enorme Dynamik und führt zu einer neuen Stufe des Wandels. Vor allem Systeme des maschinellen Lernens werden in Unternehmen und Verwaltungen erprobt und eingesetzt. Mit den Möglichkeiten der KI werden neue Geschäftsprozesse entwickelt, die Arbeitsinhalte und berufliche Anforderungen nachhaltig prägen werden. Die Europäische Union hat sich Ende 2023 auf einen Regulierungsrahmen, den Artificial Intelligence Act (AI-Act), geeinigt. Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen sind neue Möglichkeiten verbunden, gefährliche und körperlich belastende Arbeit zu reduzieren, Beschäftigte von monotonen Tätigkeiten zu entlasten oder sie bei komplexen Aufgaben zu unterstützen. Im Seminar werden nach einer Bestandsanalyse und der Vorstellung von Beispielen bereits eingesetzter KI-Systeme der Unterschied zwischen KI- und IT-Systemen sowie die arbeits- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Es werden Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung für die betriebliche Praxis und den Einsatz von KI im Rahmen der europäischen und nationalen Regelungen entwickelt, Möglichkeiten der systematischen Beteiligung der Beschäftigten aufgezeigt und Inhalte für betriebliche Regelungen praxisnah entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: › KI-Systeme im Unternehmen und Betrieb erkennen und identifizieren › Künstliche Intelligenz, IT-Systeme: Definition, Unterschiede und Abgrenzung › Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen › Gestaltungsanforderungen aus dem Strategiepapier der Bundesregierung zur Künstlichen Intelligenz, Empfehlungen der Arbeitsgruppe Mensch und Maschine des Deutschen Ethikrates, der Datenschutzbehörden und der Gewerkschaften › Leitbilder, Beteiligungs- und Mitbestimmungsziele der gesetzlichen Interessenvertretung für „Gute Arbeit by Design“ entwickeln › Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten, Arbeits- und Gesundheitsschutz › Strategien für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen › Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen Termin | Ort | Nr. 1 2.05.– 16.05.2025 Bielefeld-Sennestadt | ver.di-Bildungszentrum AS16-2505123 15.09.– 19.09.2025 Mosbach | ver.di-Bildungszentrum AS16-2509152 Zielgruppe B etriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 461 ff.) Seminargebühr 1 .490,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung B esuch des BR-/PR-Grundseminars

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