Seminare Gesamtprogramm 2025

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 376 Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt, haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau Inhalt von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann. Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen können im schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind zulässig? Die Seminarinhalte in Stichworten: › Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts › Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre und Tarifvorrang › Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung › Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen einer Betriebs bzw. Dienstvereinbarung › Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen › Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag – Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung › Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen Angelegenheiten Termin | Ort | Nr. 2 6.05.– 28.05.2025 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS19-2505261 25.08.– 27.08.2025 Gladenbach | ver.di-Bildungszentrum AS19-2508253 15.12.– 17.12.2025 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS19-2512152 Zielgruppe B etriebsrat (zur Freistellung s. Seite 461 ff.) Seminargebühr 1 .030,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Besuchen Sie die „Woche des öffentlichen Diensts“ Ende Oktober im ver.di-Bildungszentrum Brannenburg. Nähere Infos auf Seite 436 f. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3208 i

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