Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 382 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung bayerischer tarifvertraglicher Regelungen Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Tarifvertragliche Regelungen in Bayern werden überblicksartig berücksichtigt, z.B. jene zur Eingruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten. Termin | Ort | Nr. 1 3.10.– 17.10.2025 Neumarkt | Hotel Schönblick 1800-2510131 Zielgruppe B etriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 461 ff.) Seminargebühr 1 .360,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung B esuch des BR-/PR-Grundseminars Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/4239
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