Lohn/Gehalt/Tarifvertrag 21 386 TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. Termin | Ort | Nr. 0 5.05.– 09.05.2025 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS19-2505051 30.06.– 04.07.2025 Berlin-Wannsee | ver.di-Bildungszentrum AS19-2506301 22.09.– 26.09.2025 Brannenburg | ver.di-Bildungszentrum AS19-2509221 Zielgruppe B etriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 461 ff.) Seminargebühr 1 .360,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung B esuch des BR-/PR-Grundseminars Das Thema bieten wir auch branchenbezogen für den Bereich Hochschulen und Forschung an, siehe Seite 424. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/2737 i
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