Betriebsverfassungsrecht 2 50 Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/3777 Behinderung der Betriebsratsarbeit Wo beginnt sie, und was kann man dagegen tun? Das Betriebsverfassungsgesetz enthält klare Regelungen, wie die Vertretung der Interessen der Beschäftigten durch den Betriebsrat und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber funktionieren soll. Die Realität sieht leider häufig anders aus: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Regeln, es kommt zu Konflikten; das Gremium oder einzelne Mitglieder werden in der Betriebsratsarbeit behindert und sogar systematisch bekämpft. Ziel des Seminars ist es, zu klären, wann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit beginnt bzw. vorliegt. Welche rechtlichen und strategischen Möglichkeiten hat der Betriebsrat, um sich gegen die Behinderung seiner Arbeit oder einzelner Mitglieder zu wehren? Die Seminarinhalte in Stichworten: › Wann liegt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor? › Formen und Methoden der Behinderung des Betriebsratsgremiums bzw. einzelner Mitglieder › Union Busting als Instrument der Behinderung der Betriebsratsarbeit – Akteur*innen und deren Strategien › Verbot der Behinderung des Betriebsrats nach dem BetrVG: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, Behinderungsverbot › Strategien, Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG (z.B. Unterlassungsansprüche, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten usw.) › Öffentlichkeitsarbeit: Information und Einbeziehung von Belegschaft und Betriebsfremden (mögliche Instrumente und rechtliche Zulässigkeit) Termin | Ort | Nr. 1 2.05.– 14.05.2025 Mosbach | ver.di-Bildungszentrum AS02-2505121 15.10.– 17.10.2025 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS02-2510151 Zielgruppe B etriebsrat (zur Freistellung s. Seite 461 ff.) Seminargebühr 1 .030,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage.
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