HmbPersVG: Agieren statt reagieren
Soziale Angelegenheiten (PR 3 HmbPersVG)
Aufbauend auf dem HmbPersVG-Grundseminar beschäftigt sich dieses Seminar mit einem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit – der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt steht der § 86 HmbPersVG, der die Regelungsfelder der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten beinhaltet. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Sie müssen aber nicht nur auf Anliegen der Dienststellenleitung reagieren, sondern können auch die Initiative ergreifen. Üblicherweise werden Verhandlungsergebnisse in Dienstvereinbarungen festgehalten. Sie lernen die Anforderungen an solche Vereinbarungen kennen.
Selbstverständlich beschäftigen wir uns ebenfalls mit der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten über die Schlichtungs- oder Einigungsstelle.
Die rechtliche Informationserarbeitung wird von exemplarischen Fällen und betrieblichen Beispielen begleitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Erarbeitung der Mitbestimmungsfelder gem. § 86 HmbPersVG
- Das Initiativrecht des Personalrats
- Der Abschluss von Dienstvereinbarungen
- Schlichtungsverfahren und Einigungsstelle
-
Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des HmbPersVG-Grundseminars -
Freistellung
§ 49 Abs. 4 HmbPersVG -
Bewertung
98,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Sammlung von Fragestellungen zur sozialen Mitbestimmung aus der bisherigen personalrätlichen Praxis
Einführung in die Tatbestände der sozialen Mitbestimmung nach § 87 HmbPersVG im Hinblick auf den Abschluss einer Dienstvereinbarung nach § 84 HmbPersVG
Einführung in das Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren
Fallbeispiele zu ausgewählten Tatbeständen lt. § 87 Abs. 1 HmbPersVG
Das Initiativrecht des Personalrats
Die Durchführung und Umsetzung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats aus § 87 HmbPersVG gem. §§ 80, 81, 82 HmbPersVG
Zieldefinition der Teilnehmenden im Umgang mit den Mitbestimmungstatbeständen, bezogen auf die betriebliche Situation
Seminarauswertung und Abschlussgespräch
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