SächsPersVG kompakt: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG)
In diesem Seminar der Personalrats-Grundqualifizierung werden anknüpfend an die Inhalte des Einführungsseminars Grundlagenkenntnisse zu Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten sowie Handlungsmöglichkeiten des Personalrats vermittelt.
Sie lernen die Bestimmungen des SächsPersVG bei personellen Einzelmaßnahmen, sozialen Angelegenheiten, im Bereich des Arbeitsschutzes und den Umgang mit dem Tarifvertrag kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einführung in die Beteiligungsrechte des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten
- Die Dienstvereinbarung
- Die Mitwirkung des Personalrats im Bereich des Arbeitsschutzes
- Personalrat und Tarifvertrag
-
Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars „SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht“ -
Freistellung
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG -
Bewertung
96,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Aktuelle Fragen und Probleme der Mitbestimmung aus den Dienststellen
Überblick über die unterschiedlichen Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Personalpolitik (§§ 76 ff. SächsPersVG)
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung unter Einbeziehung der Stufenvertretung (§§ 76, 79 SächsPersVG)
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten (u.a. Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen, Kündigungen) nach § 80 SächsPersVG
Katalog der Einwendungen nach § 82 SächsPersVG
Weiterbeschäftigungsansprüche
Beteiligung bei außerordentlichen Kündigungen (§ 73 Abs. 6 SächsPersVG)
Beteiligungsrechte in sozialen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten (§ 81 Abs. 1 und 2 SächsPersVG)
Beteiligung des Personalrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 74, § 81 Abs. 2 Nr. 7 u. 13 SächsPersVG)
Initiativrechte des Personalrats (§ 83 SächsPersVG)
Beteiligung des Personalrats bei Prüfungen (§ 75 SächsPersVG)
Die Verfahrensrechte im SächsPersVG – Fristen (§ 79 SächsPersVG)
Einigungsstelle (§ 85 SächsPersVG)
Beschlussverfahren (§ 88 SächsPersVG)
Dienstvereinbarungen (§§ 84 i.V.m. 80, 81 SächsPersVG)
Grundzüge des Sozialplans (Zeitpunkt des Abschlusses und mögliche Regelungsinhalte)
Die personalrätliche Praxis im Widerstreit unterschiedlicher Interessen
Termine
26.05. – 28.05.2025 Sachsen | Dresden | weitere Infos | Anmeldung | |
27.10. – 29.10.2025 Sachsen | Dresden | weitere Infos | Anmeldung |
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