Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertreterinnen Berlin
Dieses Seminar gibt Frauenvertreterinnen, die neu gewählt wurden oder noch kein Seminar besucht haben, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit.
Die Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin
- Arbeitsschwerpunkte der Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin
- Rolle und Aufgaben der Frauenvertreterinnen
-
Zielgruppe
Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin, Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin -
Bewertung
92,4% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Klärung der rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit von Frauenvertreterinnen
Die Rechtsstellung der Frauenvertreterinnen:
- Entlastung von anderweitigen Tätigkeiten
- Personelle, räumliche und sachliche Ausstattung
- Freistellung und Verfügungsfonds
- Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
- Stellvertretung und Aufgabenübertragung
- Allgemeine Aufgaben der Frauenvertreterinnen
Beteiligungsrechte der Frauenvertreterinnen:
- Personelle Angelegenheiten
- Organisatorische und soziale Angelegenheiten
- Beurteilungsrichtlinien
- Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung
- Berufliche Förderung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Informations-, Mitwirkungs- und Initiativrechte
- Einspruchsrecht
Praktische Zusammenarbeit der Frauenvertreterinnen mit dem Betriebs-/Personalrat
Mögliche Handlungsoptionen, die sich für die Praxis ergeben
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