Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertretungen Berlin
Dieses Seminar gibt Frauenvertretungen, die neu gewählt wurden oder noch kein Seminar besucht haben, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit.
Die Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin
- Arbeitsschwerpunkte der Frauenvertretung nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin
- Rolle und Aufgaben der Frauenvertretung
-
Zielgruppe
Frauenvertretung nach LGG Berlin, Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin, § 10 Abs. 5 BGleiG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin -
Bewertung
93,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Klärung der rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit von Frauenvertretungen
Die Rechtsstellung der Frauenvertretung:
- Entlastung von anderweitigen Tätigkeiten
- Personelle, räumliche und sachliche Ausstattung
- Freistellung und Verfügungsfonds
- Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
- Stellvertretung und Aufgabenübertragung
- Allgemeine Aufgaben der Frauenvertretung
Beteiligungsrechte der Frauenvertretung:
- Personelle Angelegenheiten
- Organisatorische und soziale Angelegenheiten
- Beurteilungsrichtlinien
- Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung
- Berufliche Förderung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Informations-, Mitwirkungs- und Initiativrechte
- Einspruchsrecht
Praktische Zusammenarbeit der Frauenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat
Mögliche Handlungsoptionen, die sich für die Praxis ergeben
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