Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt?
Aufbauseminar für Frauenvertretungen Berlin
Das Seminar vermittelt Kenntnisse für eine wirkungsvollere Wahrnehmung der Funktion als Frauenvertretung. Es stellt die Erfahrungen mit Problemlösungen in den Vordergrund und gibt Anregungen für die betriebliche Praxis.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen Fragen einer effektiven Wahrnehmung des Beteiligungsrechts sowie der Beanstandungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Landesrechtliche Gleichstellungsregelungen (LGG) und angrenzende Rechtsgebiete
- Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen
- Personalentwicklungsplanung (Frauenförderplan)
- Frauenversammlung
- Sprechstunden und Beratungen
-
Zielgruppe
Frauenvertretung nach LGG Berlin, Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin, § 10 Abs. 5 BGleiG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin -
Bewertung
85,3 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Einführung in das Recht der Geschlechtergleichstellung:
- Grundlagen des Gleichstellungsrechts
- Rechtsquellen des Gleichstellungsrechts
Maßnahmen zur Gleichstellung:
- Ausschreibung und Bewerbung
- Auswahlentscheidungen
- Ausbildungsplätze
- Qualifikation
- Fort- und Weiterbildung
- Gleichstellungsplan
Besondere Aufgaben hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
- Teilzeitarbeit und Arbeitszeitmodelle
- Beurlaubung
- Wechsel von Vollzeit zur Teilzeitarbeit
Spezielle Fragen bzgl. der Arbeit der Frauenvertretung nach den Landesgleichstellungsgesetzen
Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen
Grundlegende Regelungen des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts
Beteiligungsrechte der Personal- und Betriebsräte und Zusammenarbeit mit der Frauenvertretung
Verfahren zum Abschluss von Dienst-/Betriebsvereinbarungen
Eckpunkte zur Gestaltung eines Frauenförderplan
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