PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
Aufbauend auf dem Seminar 'PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht' beschäftigen wir uns mit einem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit - der Mitbestimmung.
Im Seminar wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG Brandenburg. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch bei Einstellungen und Kündigungen.
Üblicherweise werden Verhandlungsergebnisse in Dienstvereinbarungen festgehalten. Die Teilnehmenden lernen die rechtlichen Anforderungen an solche Vereinbarungen kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG Brandenburg
- Rechtliche Inhalte einzelner Mitbestimmungstatbestände: Arbeitszeit, Ordnung in der Dienststelle, Gesundheitsschutz, Einstellung, Eingruppierung
- Dienstvereinbarung: Rechtliche Grundlagen und Wirkungen
- Stufenvertretungen
- Personalversammlung: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten des Personalrats
Methodisch geschieht die Erarbeitung von rechtlich sicheren und fundierten Kenntnissen jeweils auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle.
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg -
Bewertung
95,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Erfahrungsaustausch in Bezug auf die Beteiligungsrechte: Aktuelle Probleme aus Dienststelle und Personalratsarbeit
Das PersVG Brandenburg im System des Arbeits- und Dienstrechts des öffentlichen Dienstes:
- Wirkung von Rechtsnormen, Gesetzes- und Tarifvorrang, Günstigkeitsprinzip
- Überblick über die Beteiligungsrechte des Personalrats sowie Stärke und Reichweite dieser Rechte
Die Grundzüge des Mitwirkungsverfahrens (§§ 68 f. PersVG Bbg)
Umfang, Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte im Einzelnen:
- Informationsrechte
- Anhörungs- und Erörterungsrechte
- Mitwirkung
Mitbestimmung und Initiativrechte des Personalrats
Gestaltung durch Dienstvereinbarungen – rechtliche Voraussetzungen, Schranken und Verfahren (§ 70 PersVG Bbg)
Funktion und Bedeutung der Einigungsstelle
Der Unterlassungsanspruch aus § 74 Abs. 3 PersVG Bbg
Durchsetzung von Berechtigungen des Personalrats im Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats in wichtigen Beteiligungsangelegenheiten - ausgewählte Fallbeispiele zu
- personellen Maßnahmen (§ 63, § 68 Abs. 1 PersVG Bbg)
- sozialen Angelegenheiten (§ 64 PersVG Bbg)
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats anhand exemplarischer Problemfelder:
- organisatorische Angelegenheiten (§ 65, § 68 Abs. 2 PersVG Bbg)
- sonstige innerdienstliche Angelegenheiten (§ 66, § 68 Abs. 3 PersVG Bbg)
Weitere Bildungsplanung der Teilnehmenden
Termine
23.09. – 27.09.2024 Brandenburg | Bad Belzig | weitere Infos | Anmeldung | |
13.01. – 17.01.2025 Brandenburg | Templin | weitere Infos | Anmeldung | |
07.07. – 11.07.2025 Brandenburg | Erkner | weitere Infos | Anmeldung |
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