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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG bietet Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Es enthält Organisationspflichten des Arbeitgebers und Rechte der Beschäftigten, wie z.B. das Beschwerderecht oder Entschädigungsansprüche. Diese Regelungen müssen im Betrieb umgesetzt und die konkrete Anwendung mit der gesetzlichen Interessenvertretung abgestimmt und vereinbart werden.

In diesem Seminar werden die europarechtlichen Grundlagen und Inhalte des AGG sowie die Kernfragen rund um mögliche Diskriminierungen am Arbeitsplatz vorgestellt und anhand betrieblicher Erfahrungen vertieft. Das AGG soll evaluiert, Schutzlücken geschlossen, der Rechtsschutz verbessert und der Anwendungsbereich ausgeweitet werden (Koalitionsvertrag 2021). Mögliche Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Umsetzung werden erläutert und die aktuelle Rechtsprechung zum AGG sowie deren praktische Umsetzung anhand von Beispielen diskutiert.

Die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung zum Schutz vor Diskriminierung im Betrieb/in der Dienststelle bilden einen weiteren Schwerpunkt. Welche Beteiligungsrechte gibt es zur Durchsetzung der Ziele des AGG?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick über die Zielsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Was ist Benachteiligung, welche Ausnahmeregelungen bestehen?
  • Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Diskriminierung vorzugehen
  • Personalfragebogen und Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand
  • Die Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Beschwerdestelle
  • Die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX

Europarechtliche Grundlagen zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und Verhältnis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Unionsrecht und zu anderen nationalen Vorschriften
Überblick über die Zielsetzung des AGG:

  • Verbot der Benachteiligung wegen Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung oder Behinderung
  • Was ist Benachteiligung?
  • Welche Ausnahmeregelungen bestehen?

Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Diskriminierung vorzugehen:

  • Leistungsverweigerung
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Unterlassungsantrag
  • Verstoß gegen europarechtliche Richtlinien

Handlungs- und Organisationspflichten des Arbeitgebers
Beschwerdestelle und Anforderungen an die betriebliche Umsetzung
Ziele, Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Anwendung des AGG und zum Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung
Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Umsetzung des AGG
Aktuelle Rechtsprechung und Bearbeitung von Fällen aus der Praxis

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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