Beamtenrecht Baden-Württemberg
Beamtenrechtliche Grundlagen, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeit der Personalräte
Baden-Württemberg hat ein eigenes Beamtenrecht, das für Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte gilt. Mit Ausnahme weniger Regelungen des Statusrechts unterscheidet es sich wesentlich vom Beamtenrecht des Bundes und dem der anderen Bundesländer.
Wichtige beamtenrechtliche Entscheidungen, beispielsweise über die Berücksichtigung von Erfahrung bei der Besoldung oder zu laufbahnrechtlichen Aufstiegen, werden dezentral in den Dienststellen getroffen. Um eine effektive Interessenvertretung vor Ort zu gewährleisten, muss der Personalrat mindestens über Grundkenntnisse des Beamtenrechts (Status-, Laufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilferecht …) verfügen.
Im Seminar werden die beamtenrechtlichen Grundlagen für die Personalratsarbeit sowie die Handlungsmöglichkeiten der Personalräte vermittelt.
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder in Dienststellen des Landes oder einer Kommune -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 44 Abs. 1 LPVG BW -
Bewertung
95,8% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Verfassungsrechtliche Grundlagen – rechtliche Stellung von Beamtinnen und Beamten
Beamte versus Beschäftigte – welche grundlegenden Unterschiede gibt es?
Rechtsgrundlagen und Systematik des Beamtentums in Baden-Württemberg
Status- und Laufbahnrecht
Besoldungsrecht
Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit, Urlaub, Versetzung (beamtenrechtliche Rechte und Pflichten)
Ruhestand
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht Baden-Württemberg
Alle beamtenrechtlichen Bestimmungen des LPVG Baden-Württemberg werden dargestellt und bearbeitet.
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