Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung
Probleme, Lösungswege und Perspektiven
Tarifverträge gehören für Betriebs- und Personalräte zur täglichen Arbeit.
Sie lernen in unserem Seminar die wichtigsten Funktionen und Inhalte von Tarifverträgen in ihrer derzeitigen und geschichtlichen Bedeutung kennen. Ziele des Seminars sind die Erweiterung Ihres Fachwissens sowie ein sicherer Umgang mit dem Thema – durch praxisnahe Vermittlung. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Tarifverträge für abhängig Beschäftigte und für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung in der Zukunft spielen können und sollen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Tarifverträge: Rechtliche und historische Grundlagen
- Die Bedeutung der Tarifverträge für abhängig Beschäftigte und für die Interessenvertretung
- Missachtung der Tarifverträge: Probleme bei der Einhaltung von Tarifverträgen und der Ausgestaltung der betrieblichen und behördlichen Praxis
- Öffnungsklauseln und Verbandsaustritt des Arbeitgebers – was bedeutet das?
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zur Anwendung von Tarifverträgen im Betrieb/in der Dienststelle
Kurze Einführung in die Geschichte des Tarifvertrags- und Streikrechts
Rechtsquellen der Tarifautonomie und der Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen:
- Aufbau und Grundlagen des Tarifsystems in der Bundesrepublik - Verhältnis zum individuellen Arbeitsrecht und zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Systematik des deutschen Arbeitsrechts und das Verhältnis zu Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Europäischen Union
Tarifvertragsgesetz: Die wesentlichen Regelungen und ihre Bedeutung
Was kann/darf in einem Tarifvertrag geregelt werden?
- Verhältnis von Tarifverträgen zu Betriebs-/Dienstvereinbarungen – Abgrenzung, Konfliktpunkte, Ausgestaltungsmöglichkeiten
- Tarifvorbehalt und Regelungssperren
- Abgrenzung und Schnittpunkte von Tarifpolitik/Tarifarbeit und betrieblicher Mitbestimmung am Beispiel der Themenfelder „Arbeitszeit“ und „Entgeltgestaltung“ (Eingruppierung, Entgelt, Prämien usw.)
- Was kann/darf in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden?
Koalitionsfreiheit und Streikrecht als Grundrechte in der Abgrenzung zum Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und zum Arbeitskampfverbot für Betriebs- und Personalräte
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit der Betriebs- und Personalräte mit Arbeitgebern und Gewerkschaften – gewerkschaftliche Betätigung in Betrieb und Dienststelle
Streik und Arbeitskampf in der Gegenwart:
- Rechtliche Grundlagen, Friedenspflicht, Verhältnismäßigkeit, Schlichtung usw.
- Rolle und Funktionsfähigkeit von Betriebs- und Personalräten während eines Arbeitskampfes (aktuelle Rechtsprechung)
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