Wirf da bitte mal ´nen Blick drauf!
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft schwierig. Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und -gehaltslisten einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was mit den erhaltenen Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars.
Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung aller relevanten Daten. Sie erfahren, wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb angemessen zu begegnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Klärung der rechtlichen Grundlagen
- Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG
- Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG
- Erhebung und Auswertung der Daten (MS Excel)
- Aspekte des Datenschutzes
- Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats
- Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit
-
Zielgruppe
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Grundkenntnisse in MS-Office (vorzugsweise Excel) -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
100,0% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtliche Grundlagen
Merkmale von Lohndiskriminierung:
- Diskriminierungsverbote im BetrVG und AGG
- Gleichbehandlung nach dem AÜG (Equal pay und Equal treatment)
- Normenkontrolle: Eingruppierung/Einstufung nach § 99 BetrVG
- Einsichtnahme in die Bruttolohn- und -gehaltslisten gem. § 80 Abs. 2 BetrVG
Auswertung erfasster Daten, Interpretation der Ergebnisse:
- Die wichtigsten Funktionen von MS-Excel
- Daten eintragen, systematisieren, berechnen und interpretieren
- Speichern der Daten – Datenschutz
Initiativrechte und Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen:
- § 87 Abs. 1 Ziffer 10 und 11 BetrVG unter Berücksichtigung von § 77 Abs. 3 BetrVG
- Überwachungspflichten und Initiativrechte des Betriebsrats gem. § 80 BetrVG
Möglichkeiten der Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats zur Frage der Lohngerechtigkeit
Perspektiven der Betriebsratsarbeit
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