Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.
Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.
Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat
- Bekanntmachung im Betrieb
- Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
- Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
- Mögliche Schritte zur Anpassung
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Bekanntmachung vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat
Qualifizierungsanspruch aller BR-Mitglieder (ggf. auch der Ersatzmitglieder) gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zum Inhalt und Abschluss von Betriebsvereinbarungen nach einer Neuwahl sowie bei arbeitsteiligem Vorgehen im Betriebsrat
Bekanntmachung im Betrieb:
- Intranet, auslegen oder aushändigen?
- Information oder Qualifizierung der Führungskräfte und anderer Arbeitnehmer*innen nach dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen/bei Neueinstellungen
Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung - was tun bei Verstößen
- durch den Arbeitgeber?
- durch Führungskräfte?
- durch andere Arbeitnehmer*innen?
Kontinuierliches Überprüfen des Inhalts von Betriebsvereinbarungen (§ 80 Abs. 1 BetrVG):
- Passt der Inhalt noch zum aktuellen Recht?
- Passt der Inhalt noch zur betrieblichen Situation?
- Mögliche Schritte zur Anpassung (z.B. Kündigung einer Betriebsvereinbarung, Änderungsvereinbarung)
Termine
15.01. – 17.01.2025
Hessen | Willingen
Speziell für den Bereich Handel |
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