Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen
Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele.
Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über Rechte, Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die 'Arbeitnehmerbank', um Strukturveränderungen in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können.
Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch das Referententeam in Anspruch genommen werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze
- Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer Aufsichtsrat einer GmbH
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
- Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz und Publizität, Corporate-Governance-Kodex)
- Haftung der Aufsichtsratsmitglieder
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen - ein erster Überblick
- Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder in Aufsichtsräten der Gesundheitswirtschaft auf gesetzlicher und fakultativer Grundlage -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB -
Bewertung
96,2% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Termine
05.06. – 07.06.2023
Hessen | Gladenbach
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen |
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