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Dienstplangestaltung im Krankenhaus und in Kliniken

Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen

Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung im Krankenhaus. Der Zusammenhang zwischen diesen Grundlagen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars.

Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diesen durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten?

Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von vorhandenen Dienstplänen runden das Seminar ab.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der Dienstplangestaltung
  • Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange der Beschäftigten
  • Notwendige Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
  • Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des Seminars ´Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung´
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Bewertung

    (27 Bewertungen)
    89,7 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Seminareröffnung, Organisatorisches
Rechtsgrundlagen: Arbeitszeitrecht und Normenhierarchie:

  • Arbeitszeitgesetz und europarechtliche Vorgaben aus der RL 2003/88
  • Tarifvertragliche Regelungen aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes
  • Bedeutung arbeitsvertraglicher Regelungen (z.B. Nebenabreden im ärztlichen Bereich)

Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO und Einfluss auf die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung:

  • Wunschdienstpläne
  • Genehmigung und Verbindlichkeit von Dienstplänen
  • (Kurzfristiger) Tausch von Diensten
  • Vertretungsregelungen – „Holen aus dem Frei“ und ständige Erreichbarkeit
  • Berücksichtigung sozialer Interessen und Belange der Beschäftigten

Gestaltung der Dienstpläne unter den erweiterten Grundsätzen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

  • Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung
  • Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

Akteure und Beteiligte der Dienstplangestaltung
Grundsätze der Dienstplangestaltung und Auswirkungen auf den Personaleinsatz und die Personalbemessung
Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (insbesondere unter dem Aspekt der Eingrenzung des Weisungsrechts des Arbeitgebers):

  • Überblick über die Mitbestimmungsrechte
  • Wirkung der Mitbestimmung und Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Formen und Fristen der Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Nachträgliche Änderungen des Dienstplans und Ausübung der Mitbestimmung
  • Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

Inhalte/Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Weitere Bildungsplanung und Seminarauswertung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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09.04.2025 Bayern | Brannenburg
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