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Der Betriebsrat und die betrieblichen Akteur*innen

Aufgaben, Anlässe und Formen der Zusammenarbeit

Insbesondere neu-, aber auch wiedergewählte Betriebsratsmitglieder sind oft unsicher, welche betrieblichen Akteur*innen es gibt, die für die Arbeit des Betriebsrats wichtig sind oder die diese unterstützen können. Ist der Betriebsrat rechtlich verpflichtet, mit bestimmten betrieblichen Akteur*innen zusammenzuarbeiten? Welche Rechtsgrundlagen gelten? Wer muss wann zur Betriebsratssitzung eingeladen werden? Mit wem ist die Zusammenarbeit strategisch wichtig und richtig (z.B. zur Informationsgewinnung)?

Das Seminar stellt die betrieblichen Akteur*innen vor und benennt die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit. Darüber hinaus werden gemeinsam die Ziele und die strategischen Interessen des Betriebsrats für die Zusammenarbeit erarbeitet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Wer sind die betrieblichen Akteur*innen?
  • Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Aufgaben des Betriebsrats und der internen und externen Akteur*innen
  • Ziele und Nutzen der Zusammenarbei
  • Strategien und Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der betrieblichen Praxis

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG

Welche betrieblichen Akteur*innen gibt es (intern/extern)?
Darstellung der internen Akteur*innen, z.B. örtlicher Betriebsrat, Gesamt-/Konzernbetriebsrat, JAV, SBV, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsratsmitglieder, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragte, interne Sachverständige usw.
Darstellung der externen Akteur*innen, z.B. Betriebsratsmitglieder anderer Betriebe/Unternehmen der gleichen Branche, betriebsärztlicher Dienst, Integrationsfachdienst, Gewerkschaften usw.
Überblick: Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und den betrieblichen Akteur*innen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und anderen Gesetzen (z.B. SGB IX, ASiG)
Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Aufgaben und Zielen der Betriebsratsmitglieder sowie der internen und externen betrieblichen Akteur*innen
Ziele und Strategien der Zusammenarbeit, Nutzen für die Betriebsratsarbeit
Zusammenarbeit in der betrieblichen Praxis (Ladung zur Betriebsratssitzung, Bildung von Ausschüssen oder gemeinsamen Arbeitsgruppen, Hinzuziehung von externem Sachverstand usw.)
 

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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11.06. – 13.06.2025 Bayern | Nürnberg weitere Infos | Anmeldung

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